Die vier Ferienwohnungen der Familie Richter auf der Nordseeinsel Borkum
Hinweise:
Unsere neue Webseite, welche man im Internet unter https://www.Haus-Norderoog.de findet,
soll es unseren Mietern / Gästen ermöglichen zeitnah  Informationen zu unseren 4 Fewo's zu erhalten,
alternativ kann man uns auch telefonisch unter 0231-712597 (BRD)
oder z.B. auf unserem Handy unter 0173 - 28 77 295 (BRD)
oder per Email z.B. unter Borkum@ish.de  erreichen !

Stand:  11.03.2023

[ Die Vermieter / Eigentümer => Hans - Jürgen und Jutta Richter ( Richter GbR ), Vor der Brügge 3, 44225 Dortmund ]
Vermieterinformationen            
Seit 1993 vermieten wir unsere Ferienwohnungen auf Borkum.
Die Vermietung wird durch die Eigentümer Hans-Jürgen und Jutta Richter (Richter GbR),
im Rahmen ihrer privaten Vermögensverwaltung durchgeführt, mit gemeinsamen Wohnsitz in 44225 Dortmund, Vor der Brügge 3,
Ust-IdNr.: DE194180534 (Richter GbR).

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Hier klicken zum - Datei-Download bzgl. der niedersächsischen Corona - Verordnung vom 30.10.2020 - gültig bis zum 30.11.2020 - "als PDF" Hier klicken zum - Datei-Download bzgl. der 1. Ergänzung - BGBL.120s2397_78991 - Stand 18.11.2020 - Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite - Informationen für Borkumgäste - "als PDF" Hier klicken zum - Datei-Download bzgl. der 2. Ergänzung - Stand: 02.12.2020 - Corona_VO_kompakt_-_Kontaktregelungen_Dezember_2020 - hier Schaubilder vom Land Niedersachsen - Informatitionen für Borkumgäste - "als PDF" Hier klicken zum - Datei-Download bzgl. der 3. Ergänzung - Stand: 11.12.2020 - Informationen zur aktuellen Corona-Situation - Informationen für Borkumgäste - "als PDF"
Hier klicken zum - Datei-Download bzgl. der 4. Ergänzung - Stand: 16.12.2020 - BVMPK13Dez2020_end - Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit ... ... vom 13. Dezember 2020 - Informationen für Borkumgäste - "als PDF" Hier klicken zum - Datei-Download bzgl. der 5. Ergänzung - Stand: 16.12.2020 - 125-Eine_Auszeit_fr_die_ganze_Gesellschaft - Landesregierung - Niedersachsen Stand 13.12.2020 - Informationen für Borkumgäste - "als PDF" Hier klicken zum - Datei-Download bzgl. der 6. Ergänzung - Stand: 16.12.2020 - 20-12-15-LesefassungCorona-VO_inklStreichungen - Stand 15.12.2020 - Informationen für Borkumgäste - "als PDF" Hier klicken zum - Datei-Download bzgl. der 7. Ergänzung - Stand: 25.01.2021 - Landesregierung Niedersachsen - gültig bis zum 14.02.2021 - Informationen für Borkumgäste - "als PDF" Hier klicken zum - Datei-Download bzgl. der 8. Ergänzung - Stand: 22.01.2021 - Landesregierung Niedersachsen - gültig bis zum 14.02.2021 - Informationen für Borkumgäste - "als PDF" Hier klicken zum - Datei-Download bzgl. der 9. Ergänzung - Stand: 25.01.2021 - Landesregierung Niedersachsen - incl. Bilder bzgl. der neuen Maskenpflicht - gültig bis zum 14.02.2021 - Informationen für Borkumgäste - "als PDF" Hier klicken zum - Datei-Download bzgl. der 10. Ergänzung - Stand: 12.02.2021 - Landesregierung Niedersachsen - incl. Bilder bzgl. der zulässigen Zusammenkünfte von Personen - gültig bis zum 07.03.2021 - Informationen für Borkumgäste - "als PDF" Hier klicken zum - Datei-Download bzgl. der 11. Ergänzung - Stand: 10.03.2021 - Vermieterinformation - Neue Verordnung ab 08.03.2021 - Hier findet man die ersten 5 Öffnungsschritte und weitere Schritte die seit dem 01.03.2021 gültig sind. Hier klicken zum - Datei-Download bzgl. der 12. Ergänzung - Stand: 29.03.2021 - Vermieterinformation - Neue Verordnung gültig seit dem 28.03.2021 - Hier findet man Hinweise, welche Personen aktuell nach Borkum Reisen dürfen. Hier klicken zum - Datei-Download bzgl. der 13. Ergänzung - Stand: 19.04.2021 - Vermieterinformation - Neue Verordnung gültig seit dem 19.04.2021 - Hier findet man Hinweise, welche Personen aktuell nach Borkum Reisen dürfen. Hier klicken zum - Datei-Download bzgl. der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vom 08.05.2021 - gültig bis zum 30.05.2021. - Hier findet man Hinweise, welche Touristen "unter Corona - Auflagen" aktuell nach Borkum Reisen dürfen. Hier klicken zum - Datei-Download bzgl. der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 25.08.2021 - gültig bis zum ??????. Stand: 31.08.2021 - incl. Schaubilder Hier klicken zum - Datei-Download bzgl. der 14. Ergänzung - Stand: 10.05.2021 - Vermieterinformation - Neue Verordnung gültig seit dem 08.05.2021 - Hier findet man Hinweise der "Stadt Borkum", welche Touristen aktuell nach Borkum Reisen dürfen. Hier klicken zum - Datei-Download bzgl. der 15. Ergänzung - Stand: 18.05.2021 - - Hier findet man Hinweise vom "OVG Niedersachsen", welche Touristen aktuell nach Borkum Reisen dürfen. - - - Vorläufige Außervollzugsetzung der "Landeskinderregelung" bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken. Hier klicken zum - - Datei-Download bzgl. der 16. Ergänzung - - Stand: 22.05.2021 - - Hier findet man die schriftliche Stellungnahme der Stadt Borkum, das Touristen unter Auflagen wieder nach Borkum Reisen dürfen.


Presse - Informationen vom 03.12.2021 - Niedersachsen incl. Borkum -                                  Keine Testpflicht ab 04.12.2021 => bei vollständig abgeschlossener Impfserie !


Unten klicken zum - Datei-Download bzgl. der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 03.12.2021 - gültig bis zum ??????.   


Presseinformationen vom 03.12.2021 - Niedersachsen incl. Borkum - keine Testpflicht ab 04.12.2021 bei vollstaendig abgeschlossener Impfserie


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Aktuelle Pressemitteilung (29.10.2020)
der Stadt Borkum zu den angekündigten Corona-Maßnahmen ab dem 02.11.2020

 

Hinweise für Reisende

Vorlesen 

 

zuletzt aktualisiert am 29.10.2020

Innerdeutsche Reisen

In der Corona-Krise stehen Deutschland und Niedersachsen vor einer Weichenstellung. Überall steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus dramatisch an.

Vor diesem Hintergrund unterstützt die niedersächsische Landesregierung die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 28.10.2020, die zum 02. November für Niedersachsen in Kraft gesetzt werden sollen.

Der Ministerpräsident fordert alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen auf, möglichst ab sofort auf private Reisen auch im Inland und leider auch auf Besuche von Freunden und Verwandten zu verzichten. Entfallen sollen zukünftig auch überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote werden voraussichtlich ab dem 02.11.2020 nur noch für notwendige und nicht mehr für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

 

Reisende, die bereits Ihre Reise gebucht haben und vor dem 02. November in Ihrem Hotel eingecheckt haben bzw. bereits jetzt schon touristisch vor Ort sind, dürfen auch über den Montag hinaus bleiben.

 

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"Bereits vor dem 2. November 2020 angetretene Aufenthalte mit Übernachtungen müssen nicht abgebrochen werden. "

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Moin,
                laut aktuellem Länderbeschluss vom 08.05.2021
sind Reisen zu touristischen Zwecken weiterhin
     bis voraussichtlich 30.05.2021, für Touristen die nicht Ihren 1. Wohnsitz in Niedersachsen haben, untersagt.


                => Achtung: Siehe hierzu auch die obige "3.Ergänzung ( PDF-Anlage ) vom 11.12.2020",
                                           
wonach die obigen Vorgaben bis zum 01.01.2021 verlängert / erweitert wurden.


                 => Achtung: Siehe hierzu auch die obige "4., 5. und 6. Ergänzung ( PDF-Anlagen ) vom 16.12.2020", 
             
                                wonach die obigen Vorgaben bis zum 10.01.2021 verlängert / erweitert wurden.


                   => Achtung: Siehe hierzu auch die obige "7., 8. und 9. Ergänzung ( PDF-Anlagen ) vom 25.01.2021", 
                                               
wonach die obigen Vorgaben bis zum 14.02.2021 verlängert / erweitert wurden.


                      => Achtung: Siehe hierzu auch die obige "10. Ergänzung ( PDF-Anlagen ) vom 12.02.2021", 
                                               
wonach die obigen Vorgaben bis zum 07.03.2021 verlängert / erweitert wurden.


                     => Achtung: Siehe hierzu auch die obige "11. Ergänzung ( PDF-Anlagen ) vom 10.03.2021", 
                                             wonach die obigen Vorgaben
bis zum 28.03.2021 verlängert / erweitert wurden.


                     => Achtung: Siehe hierzu auch die obige "12. Ergänzung ( PDF-Anlagen ) vom 29.03.2021", 
                                              wonach die obigen Vorgaben
bis zum 18.04.2021 verlängert / erweitert wurden.


                     => Achtung: Siehe hierzu auch die obige "13. Ergänzung ( PDF-Anlagen ) vom 19.04.2021", 
                                              wonach die obigen Vorgaben
vorerst bis zum 09.05.2021 verlängert / erweitert wurden.


                     => Achtung: Siehe hierzu auch die obige "14. Ergänzung ( PDF-Anlagen ) vom 10.05.2021", 
                                             wonach die obigen Vorgaben
vorerst bis zum 30.05.2021 verlängert / erweitert wurden.       

                                             Erste Lockerung betreffend des touristischen Beherbergungsverbotes
                                             für Personen, die Ihren 1. Wohnsitz in Niedersachsen haben.


         => Achtung: Siehe hierzu auch die obige "15. Ergänzung ( PDF-Anlage ) vom 18.05.2021",                   
                                  wonach das
touristische Beherbergungsverbot für Personen, die Ihren 1. Wohnsitz nicht in       
                                 
Niedersachsen haben, vorläufig vom "OVG" Niedersachsen außervollzug gesetzt wurde..


                       => Achtung: Siehe hierzu auch die obige "16. Ergänzung ( PDF-Anlagen ) vom 22.05.2021", 
           hier: Stellungnahme der Stadt Borkum, "Aufhebung" betreffend des touristischen Beherbergungsverbotes.




   
Zweitwohnungsbesitzer sowie Gästedie aus beruflichen oder medizinischen
   Gründen ihre Reise nach Borkum antreten, dürfen weiterhin anreisen  
   Beschluss vom 10.05.2021 !  

     
     In dem Beschluss aus der Videoschaltkonferenz vom 25. November 2020 heißt es dazu:     
    „Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Auch alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Reisen (…) sind zu vermeiden. (…) Die auf Grund dieses Beschlusses (vom 28. Oktober 2020) geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben damit zunächst weiterhin geschlossen. Insbesondere die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen und Übernachtungsangebote im Inland werden weiter nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.“ Weiterhin heißt es „Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.“         
    Aktuelle Informationen und Änderungen zu den geltenden Reisebeschränkungen finden Sie hier:
       
Für weitere Infos hier klicken!   

     Aktuelle Informationen und die Allgemeinverfügung finden Sie

     unter www.borkum.de

     oder

     unter www.stadt-borkum.de.
     

     Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung

     Ihr Team der Tourist-Information Borkum

     Impressum: Nordseeheilbad Borkum GmbH, Goethestraße 1, 26757 Borkum



Datenschutz-Richtlinie

Datenschutzerklärung der Richter GbR
( Personengesellschaft )
Hans-Jürgen und Jutta Richter ( Richter GbR ),
[den Eigentümern der Ferienwohnungen Nr. 1, 8 und 11
in der Hindenburgstr. 56,
und von der Ferienwohnung Nr.3 in der Wilhelm - Bakker - Str. 28
26757 Borkum ]
mit gemeinsamen Wohnsitz in 44225 Dortmund, Vor der Brügge 3
Ust-IdNr.: DE194180534 ( Richter GbR )

Der Kontakt zu uns ist per Brief,  per Telefon
oder auch per E-Mail möglich:
Zur Familie Richter gehören
=>  Hans - Jürgen  &  Jutta  &  Tim  &   Jan
                                                            
Postanschrift: Vor der Brügge 3,
44225 Dortmund
Telefon: 0 2 3 1 - 71 25 97
Handy-Nr.: 0173 - 28 77 295
Email: Borkum@ish.de

 

Unsere Website können Sie grundsätzlich ohne die Angabe von personenbezogenen Daten nutzen.
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst und möchten Sie daher nachfolgend
über Ihre Rechte sowie Art und Umfang der jeweiligen Datenerhebung informieren.

1. Verantwortliche Person und Datenschutzbeauftragter

Kontaktdaten bzgl. der verantwortlichen Person / Datenschutzbeauftragten
Für die Verarbeitung verantwortliche Person im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG):

Hans - Jürgen Richter (Geschäftsführender Gesellschafter der Richter GbR)
Vor der Brügge 3,
44225 Dortmund
Telefon: 0 2 3 1 - 71 25 97
Handy-Nr.: 0173 - 28 77 295
Email: Borkum@ish.de



2. Begriffsbestimmungen

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

Betroffene Personen sind Personen, deren personenbezogene Daten vom Verantwortlichen verarbeitet werden.

Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Verantwortlicher ist die Person, die über Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet und diese auch entsprechend durchführt.

Auftragsverarbeiter ist eine weitere natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, denen personenbezogene Daten offengelegt werden.

Einwilligung der betroffenen Person ist jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist eine Verletzung der Sicherheit, die zur Vernichtung, zum Verlust oder zur Veränderung, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.

Aufsichtsbehörde ist eine von einem Mitgliedstaat gemäß Art. 51 DS-GVO eingerichtete unabhängige staatliche Stelle, die für die Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Gesetze und Verordnungen zuständig ist.

 

3. Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir sind als Eigentümer und Vermieter von Wohnungen auf der Insel Borkum verpflichtet für die Stadt Borkum bzgl. der Personen, welche wir in unseren Wohnungen Beherbergen, die Angaben die der Mieter auf Borkum meldet an die Stadt Borkum weiterzuleiten. Desweiteren müssen wir dem Mieter den zuentrichtenden Kurbetrag abnehmen, und an die Stadt Borkum weiterzuleiten.
Ferner möchte das Finanzamt über die Höhe der Mieteinnahmen informiert werden, da selbige steuerpflichtig sind.

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die Ihr Browser an den Server unseres Providers übermittelt.
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2.      Alternativ zum Kontaktformular können Sie auch über die auf unserer Website bereitgestellte E-Mail-Adresse, Telefon-Nr., oder Handy-Nr. aufzufinden im Impressum, mit uns Kontakt aufnehmen.
 

3.      Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO.



4.      Zielt Ihre Kontaktaufnahme auf den Abschluss oder die Durchführung eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO.

Stand: Mai.2018

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